In Anschluss an Ihre Behandlung kommt die Zeit der Nachsorge, die ebenso wichtig ist wie die Krebstherapie selbst. Ziel ist das frühzeitige Erkennen eventueller Metastasen oder des erneuten Wachstums der Tumorzellen, um dann rechtzeitig und möglichst gezielt zu behandeln. Darüber hinaus dient die Nachsorge der Kontrolle von z.B. Therapiefolgeerscheinungen (z.B. Scheidentrockenheit nach der Strahlentherapie) und soll somit eine bestmöglichste Symptomkontrolle gewährleisten.
Eine routinemäßige bildgebende Diagnostik (z.B. CT) sowie Laboruntersuchungen (Tumormarker) sind im Rahmen der Nachsorge nicht sinnvoll. Umfangreiche Studienergebnisse haben gezeigt, dass man durch diese Untersuchungen weder die Lebensqualität noch die Lebenserwartung der Patientinnen verbessern kann. Wichtiger sind eine ausführliche krankheitsspezifische Anamneseerhebung bei Ihrer Frauenärztin/ Ihrem Frauenarzt sowie eine genaue gynäkologische Untersuchung, die gegebenenfalls durch Untersuchungsverfahren wie Sonographie und/oder Kolposkopie unterstützt werden können.
Um eine optimale krankheitsspezifische Nachsorge gewährleisten zu können, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrer Frauenärztin/ Ihrem Frauenarzt unabdingbar. Dazu gehört auch, dass Sie bei neuen Beschwerden oder ähnlichem schon vor dem nächsten Nachsorgetermin Ihre Ärztin/ Ihren Arzt aufsuchen, damit gezielte Untersuchungen initiiert werden können.
Die Nachsorge findet in der Regel bei Ihrer Frauenärztin/ Ihrem Frauenarzt statt. Sie wird in den ersten zwei bis drei Jahren nach der Primärerkrankung vierteljährlich und im Anschluss daran halbjährlich durchgeführt. Fünf Jahre nach Auftreten der Primärerkrankung ist eine jährliche Nachsorge ausreichend.
Patientinnen, die einen Gebärmutterkrebs hatten, können in sechs bis zehn Prozent der Fälle einen Zweittumor (insbesondere Brustkrebs oder Krebs im Bereich des Magen-Darm-Traktes) erleiden. Liegen entsprechende Symptome vor, müssen im Rahmen der Nachsorge weiterführende diagnostische Maßnahmen in die Wege geleitet werden.