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Informationen nach Art. 13 DSGVO für Patienten

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Wir sind nach der EU-Datenschutzgrundverordnung verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis/Klinik Ihre personenbezogenen Daten erhebt, speichert und weiterleitet. Außerdem können Sie diesem Informationsblatt entnehmen, welche Rechte Ihnen als betroffene Person zustehen.

VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE DATENVERARBEITUNG
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:

Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH
Chaumontplatz 1
61231 Bad Nauheim
Tel.: 06032 702-0

Datenschutzbeauftragter:
Ron Wieland
deDATA GmbH & Co. KG                    
Habichtswalder Strasse 18
+49 (0) 561 316 85 89                       
wieland(at)dedata.de

Interne Datenschutzkoordinator*innen:
Standort Bad Nauheim:         Aylin Aras, Tel.: 06032 702-1229
Standort Friedberg:              Sabrina Hoffmann, Tel.: 06031 89-4312
Standort Schotten:               Christoph Seim, Tel.: 06044 61-553

ZWECK UND RECHTSGRUNDLAGE DER DATENVERARBEITUNG
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund einer gesetzlichen Grundlage, zur Erfüllung des zwischen Ihnen und dem Arzt geschlossenen Behandlungsvertrags und der sich daraus ergebenden Pflichten oder Ihrer Einwilligung. Die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten (besondere Kategorien personenbezogener Daten) können Sie unter folgendem Link einsehen:
www.laekh.de/images/Aerzte/Rund_ums_Recht/Merkblaetter/Rechtsgrundlagen_Datenverarb_Arztpraxis.pdf
Wir benötigen Ihre Daten, um Sie für die Kassenärztliche Vereinigung und die Kostenträger nachprüfbar behandeln zu können. Die Erhebung von Gesundheitsdaten sowie Namen, Anschrift, Kostenträger und Versicherungsnummer sind Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann keine Behandlung erfolgen.
Jeder Patient erhält beim Erstkontakt in unserer Praxis Einwilligungserklärungen, mit denen Sie uns schriftlich die Datenweitergabe an Ihre weiterbehandelnden Ärzte sowie an die private Verrechnungsstelle erlauben können. Die Erteilung einer solchen Einwilligungserklärung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder einschränken.
Bitte beachten Sie außerdem, dass unter Umständen auch eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe der Daten bestehen kann.

EMPFÄNGER IHRER DATEN
Innerhalb unserer Arztpraxis hat nur autorisiertes Praxispersonal Zugang zu Ihren Daten. Daneben übermitteln wir Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern, soweit die Übermittlung zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist:

  • Kassenärztliche Vereinigung zur Abrechnung und Prüfung auf Korrektheit der Daten.
  • Auf Verlangen der Prüfkommission müssen Ihre Daten mit allen Verordnungen im Rahmen einer Regressprüfung übermittelt werden.
  • Auf Verlangen der Medizinische Dienst der Krankenkassen zur Prüfung der Behandlung.
  • Ihre Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft die für die Abrechnung relevanten Daten.
  • Wenn Sie an einem Disease-Management-Programm teilnehmen oder bestimmte Präventionsmaßnahmen wahrnehmen werden diese Daten gesondert an die entsprechenden Institutionen und Ihre Krankenkasse übermittelt (Qualitätssicherung).
  • Bei bestimmten Infektionserkrankungen eine Meldung an das Gesundheitsamt.
  • Laborärzte bzw. Histologen, sofern eine entsprechende Diagnostik für die Behandlung erforderlich ist.
  • Zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der Arztpraxis kann die Inanspruchnahme anwaltlicher oder gerichtlicher Hilfe erforderlich sein.
  • Andere Ärzte, Versicherungen, private Abrechnungsstellen und andere Institutionen erhalten nur mit separater Einwilligung durch Sie die für den jeweiligen Fall notwendigen Daten.

SPEICHERUNG IHRER DATEN
Personenbezogene Daten von Patienten in Form von Befunden, Anamnesen, Diagnosen, Untersuchungen und Therapien, Arztbriefen etc. sind als Teil der Patientenakte grundsätzlich gemäß § 630f Abs. 3 BGB sowie den Vorschriften der jeweils einschlägigen Berufsordnung für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren.
Unter Umständen können wir aufgrund anderweitiger rechtlicher Vorschriften verpflichtet sein, Dokumente für einen längeren Zeitraum aufzubewahren, zum Beispiel Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen oder Dokumentationen nach dem Transfusionsgesetz bis zu 30 Jahre.
In besonderen Fällen erfolgt eine längere Aufbewahrung als gesetzlich angeordnet, beispielsweise bei der Durchsetzung von Schadensersatz-, Versicherungs- und Rentenansprüchen des Patienten, soweit wir hiervon Kenntnis haben. Ebenso kann auch der gesundheitliche Zustand des Patienten eine über die Fristen hinausgehende Aufbewahrung erforderlich machen. Da auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Patienten gegen seinen Behandler gemäß § 199 Abs. 2 BGB erst nach 30 Jahren verjähren, behalten wir uns vor, die Patientenakte, soweit erforderlich, für diese Dauer aufzubewahren.

IHRE RECHTE
Soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen, haben Sie das Recht, Auskunft über Ihre verarbeiteten Daten zu erhalten sowie auf deren Berichtigung, Löschung und Übertragung. Außerdem haben Sie das Recht, soweit die Voraussetzungen vorliegen, eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen oder der Verarbeitung zu widersprechen. Erfolgt die Verarbeitung aufgrund Ihrer erteilten Einwilligungserklärung, haben Sie das Recht, diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, ohne dass der Widerruf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs berührt.
Ferner haben Sie das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz zu beschweren, sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht im Einklang mit der DSGVO geschieht.

Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.