Compliance-Konzept
Compliance-Konzept des spezialisierten ambulanten Palliativ-Teams (SAPV) der Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH (GZW)
Bekenntnis zur Compliance
Zunächst bekennen wir uns als Mitarbeiter der Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH zu der bereits vorhandenen Antikorruptionsrichtlinie.
Als Mitarbeitende der SAPV bekennen wir uns zudem zur strikten Einhaltung der Compliance-Richtlinien in der SAPV. Wir erkennen die Bedeutung von ethischem Verhalten, Integrität und Verantwortungsbewusstsein an, um die bestmögliche Versorgung und Sicherheit unserer schwerkranken Patient:innen zu gewährleisten.
Wir verpflichten uns dazu, alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien einzuhalten, die für unsere berufliche Tätigkeit relevant sind. Wir werden uns stets bemühen, die höchsten Standards der palliativpflegerischen und palliativmedizinischen Praxis zu erfüllen und uns kontinuierlich weiterzubilden, um auf dem neuesten Stand der fachlichen Entwicklungen zu bleiben.
Wir behandeln die Daten der Patient:innen vertraulich und stellen sicher, dass diese nicht unbefugt offengelegt oder missbraucht werden. Darüber hinaus dokumentieren wir kontinuierlich unser Tun und Handeln, um diese langfristig einsehbar und nachvollziehbar zu machen.
Wir handeln transparent und kommunizieren ehrlich und authentisch mit unseren Patient:innen. Ihre Fragen und Bedenken nehmen wir ernst und stellen alle notwendigen Informationen zur Verfügung, sodass reflektierte und tragfähige Entscheidungen über ihre Behandlung getroffen werden können. Ein wertschätzender Umgang mit ihnen ist für uns essentiell. Wir halten uns an die Grundsätze der palliativpflegerischen und palliativmedizinischen Ethik. Wir setzen uns für eine sichere, qualitativ hochwertige und patientenzentrierte Palliativversorgung ein.
Wir wenden uns aktiv gegen Korruption, Bestechlichkeit und jegliche Form von Fehlverhalten in der SAPV. Wir nehmen keine Geschenke, Vergünstigungen oder andere Vorteile an, die unsere Unabhängigkeit oder Objektivität beeinträchtigen könnten.
Die Erbringung von SAPV-Leistungen erfordert den Umgang mit Eigentum der GZW, dem Eigentum der Versicherten sowie mit Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, mit den genannten Dingen sorgsam umzugehen. Dem Eigentum der Versicherten gebührt dabei ein besonderer Schutz.
Zuständigkeiten/Verantwortlichkeiten bzgl. der Compliance
Die/der leitende Ärztin/Arzt der SAPV übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung der Compliance-Regeln sowie deren Fortentwicklung und veranlasst die jährlichen Schulungen aller Mitarbeitenden. Er oder sie kann seine/ihre Aufgaben inhaltlich weisungsfrei ausführen und hat jederzeit direkten Zugang zur Geschäftsführung der Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH.
Risikoanalyse zur Compliance und Festlegung von Präventivmaßnahmen
- Abrechnung von Leistungen
Schulung und Sensibilisierung: Alle Mitarbeitenden, die mit der Abrechnung von Leistungen betraut sind, verfügen über ein angemessenes Verständnis der geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien. Es werden regelmäßige Schulungen angeboten, um sie über Compliance-Anforderungen auf dem Laufenden zu halten und sie für mögliche Risiken zu sensibilisieren.
Dokumentation und Aufzeichnungen: Alle erbrachten Leistungen werden genau und vollständig dokumentiert. Es ist sichergestellt, dass alle relevanten Informationen ordnungsgemäß erfasst werden, einschließlich Diagnosen, Behandlungen, Zeitangaben und anderen erforderlichen Details.
Interne Kontrollen: Interne Kontrollen, um die Richtigkeit und Genauigkeit der Abrechnungsprozesse zu gewährleisten, werden regelmäßig durchgeführt. Fehler werden umgehend korrigiert und Maßnahmen ergriffen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.
- Annahme von Spenden
Spenden dürfen ausschließlich auf das Konto der Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH; Spendenzweck: SAPV entrichtet werden. Spenden an einzelne Mitglieder des SAPV- Teams sind nicht zulässig. Die Spenden sind ausschließlich für solche Zwecke einzusetzen, die in einem engen Zusammenhang mit der Versorgung der Patient:innen der SAPV von Nöten sind.
Sollten Hinterbliebene Auskunft zu Spenderinnen und Spendern sowie der Höhe der Spende erhalten wollen, darf hier aus Datenschutzgründen nur die Gesamtsumme der Spende genannt werden. Andere Informationen dürfen nur mit Zustimmung der Spenderinnen und Spender genannt werden.
- Schutz des Eigentums im Haushalt der oder des Versicherten
Der Schutz des Eigentums der Versicherten hat für die Mitarbeitenden der SAPV höchste Priorität. Da im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung regelmäßig Tätigkeiten im häuslichen Umfeld der Patient:innen stattfinden, verpflichten sich alle Mitarbeitenden zu einem sorgfältigen, respektvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit dem Eigentum der Versicherten.
Die folgenden Grundsätze gelten verbindlich und ersetzen die Notwendigkeit zusätzlicher Dokumente oder separater Selbstverpflichtungen:
- Sorgfaltspflicht: Mitarbeitende behandeln das Eigentum der Versicherten jederzeit mit größter Sorgfalt. Gegenstände werden nur berührt oder bewegt, wenn dies zur Durchführung der Versorgung zwingend erforderlich ist.
- Transparenz: Wenn Gegenstände aus medizinisch-pflegerischen Gründen bewegt oder genutzt werden müssen (z. B. Tisch für Material, Lichtquelle, Sitzgelegenheit), wird dies den Versicherten oder deren Angehörigen transparent kommuniziert.
- Dokumentation von Auffälligkeiten: Sollte es zu Beschädigungen, Verlusten oder Auffälligkeiten im häuslichen Umfeld kommen, wird dies unverzüglich der leitenden Ärztin/dem leitenden Arzt der SAPV gemeldet und dokumentiert.
- Keine Nutzung privater Gegenstände: Private Gegenstände der Versicherten dürfen nicht für persönliche Zwecke der Mitarbeitenden genutzt werden. Dies umfasst insbesondere elektronische Geräte, Lebensmittel, Fahrzeuge oder Wertgegenstände.
- Keine Annahme oder Verwahrung von Wertgegenständen: Mitarbeitende nehmen keine Wertgegenstände der Versicherten zur Verwahrung entgegen und transportieren diese nicht.
- Respekt vor der Privatsphäre: Räume oder Schränke werden nur betreten bzw. geöffnet, wenn dies zur Versorgung notwendig ist und die Versicherten oder Angehörigen zugestimmt haben.
- Anforderungen an Kooperationen mit Leistungserbringern
Alle Kooperationspartner sind verpflichtet, alle relevanten Gesetze, Vorschriften und Standards einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anti-Korruptionsgesetze, Datenschutzgesetze und Arbeitsgesetze. Wir erwarten von unseren Kooperationspartner:innen, dass sie sich an höchste ethische Standards halten. Dies beinhaltet die Ablehnung von Bestechung und Korruption, die Wahrung der Vertraulichkeit und den Schutz von geistigem Eigentum. Kooperationspartner sind verpflichtet, alle relevanten Informationen offen zu legen und bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet finanzielle Informationen, Geschäftspraktiken und alle anderen Informationen, die für die Aufrechterhaltung einer transparenten und vertrauensvollen Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Wir erwarten von unseren Partner:innen, dass sie die Menschenrechte respektieren und faire Arbeitsbedingungen gewährleisten. Dies beinhaltet die Bereitstellung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen und die Achtung der Rechte der Arbeitnehmer.
Jede:r Kooperationspartner:in ist für die Einhaltung dieser Richtlinie verantwortlich. Bei Verstößen gegen diese Richtlinie behalten wir uns das Recht vor, die Geschäftsbeziehung zu überprüfen und gegebenenfalls zu beenden.
Kontrolle der Compliance und Einführung eines Hinweisgebersystems
Die Einhaltung der Compliance-Richtlinien wird von der für die Einhaltung der Richtlinien intern beauftragten Person überwacht. Sollte es zu Verstößen kommen, können diese über das Hinweisgebersystem auf der Homepage der Gesundheitszentrum Wetterau gGmbH gemeldet werden.
Information und Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Jede:r neue Mitarbeitende der SAPV erhält das Compliance-Konzept und muss die Kenntnisnahme schriftlich bestätigen. In der jährlichen Compliance Schulung werden die Mitarbeitenden über Inhalte und Vorgehensweisen informiert sowie Anregungen entgegengenommen.
